1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Ferner gelten die AGB auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Bedingungen, auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen. Die AGB liegen bei laufenden Geschäftsbeziehungen den Einzelverträgen stets zugrunde, auch wenn der Besteller der Ware nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde. Änderungen dieser Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferung
Wenn nicht ausdrücklich besondere Lieferbedingungen vereinbart werden, erfolgt die Lieferung grundsätzlich ab Werk bzw. Auslieferungslager der Fa. Bauchemie Rößler e.K., Rudolstädter Str. 95, 07426 Königsee-Rottenbach; nachfolgend Lieferer genannt. Unsere Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde. Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarungen zulässig, sofern sie dem Besteller zumutbar sind. Soweit bindende Liefertermine vereinbart wurden, ist der Besteller verpflichtet, bei vom Lieferer verschuldeter Überschreitung des Liefertermins eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, so kann der Besteller unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sind ausgeschlossen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. geltender Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu bezahlen.
Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet. Die Hereingabe von Wechseln ist nur mit vorheriger Zustimmung des Lieferers zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch des Lieferers aufrechnen.
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigt den Lieferer Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie alle offen stehenden Forderungen für sofort fällig zu erklären.
4. Versand, Gefahrenübergang
Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware vom Lieferer dem Frachtführer übergeben wird bzw. ab Werk oder Auslieferungslager. Für Gewichtsverlust während des Versands übernimmt der Lieferer keine Haftung. Mehrkosten für Teil- und Expressgutversendungen, die auf Wunsch des Bestellers vorgenommen werden, gehen in jedem Fall zu seinen Lasten.
5. Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen. Der Lieferer liefert die Ware entsprechend seinen Produktbeschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Der Besteller hat sich rechtzeitig durch ausreichende Vorversuche davon zu überzeugen, dass sich der von ihm gewünschte Erfolg mit unserem Erzeugnis erzielen lässt.
Die Rüge offener Mängel muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Empfang der Ware beim Lieferer schriftlich geltend gemacht werden.
Die Rüge versteckter Mängel muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Erlangung der Kenntnis der Mängel schriftlich beim Lieferer geltend gemacht werden. In beiden Fällen ist uns Gelegenheit zu geben, die Beanstandungen zu überprüfen.
Wird uns innerhalb der o.g. Fristen mangelhafte Beschaffenheit der Ware oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nachgewiesen, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Käufer den Kaufpreis herabsetzen ( Minderung ) oder vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Garantie für die mit den gelieferten Erzeugnissen zu erzielenden Ergebnisse kann ebenso wenig übernommen werden wie die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, unabhängig von welchem Rechtsgrund ( z.B. Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung oder unerlaubter Handlung ), sind ausgeschlossen, es sei denn, sie gehen nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum der gelieferten Ware einschließlich Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Waren dürfen während dieser Zeit nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware oder deren Verbindung / Vermischung mit fremdem Material erwirbt der Lieferer Miteigentum an der hergestellten neuen Sache. Es wird hiermit vereinbart, dass der Besteller diese Erzeugnisse für den Lieferer in Verwahrung nimmt. Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferer alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit sämtlichen Nebenrechten an den Lieferer ab.
Wird die gekaufte Ware vom Besteller unverarbeitet weiterverkauft, so tritt der Besteller schon jetzt die ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Lieferer bis zur Höhe von dessen Forderung ab.
Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung für sämtliche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen. Zugriffe Dritter auf die gelieferten Waren und Forderungen sind dem Lieferer vom Besteller sofort mitzuteilen.
Der Besteller hat dem Lieferer sofort schriftlich Bescheid zu geben, wenn in Vorbehaltsware oder in im Miteigentum des Lieferers stehende Ware sowie durch Vorausabtretungen der Lieferer übertragene Forderungen vollstreckt wird. Der Besteller hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch im Vorbehaltseigentum oder im Miteigentum des Lieferers steht bzw. dass die Forderung an diesen abgetreten ist.
7. Vertrieb von Kommissionsware
Bei Handelsgeschäften im Auftrag der Heinrich Hahne GmbH & Co. KG in Datteln gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heinrich Hahne GmbH & Co. KG, Heinrich-Hahne-Weg 11, 45771 Datteln.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Lieferers.
Gerichtsstand ist Jena.
9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Bauchemie Rößler e.K., Inh. Holger Rößler, Rudolstädter Str. 95, 07426 Königsee-Rottenbach, HRA 501660 (Stand 03/2017)